Wintergarten Genehmigung
Örtlicher Bebauungsplan und Bauvoranfrage
Wintergarten Baugenehmigung
Der Bauantrag für einen Wintergarten
Ein Anbau wie ein Wintergarten ist gemäß der Landesbauordnung der Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich genehmigungspflichtig. In anderen Bundesländern können die Landesbauordnungen abweichen. Der erforderliche Wintergarten Bauantrag muss in der Regel von einem Fachbetrieb oder einem Architekten erstellt werden. Zu dem Bauantrag gehören neben diversen Zeichnungen wie Ansichtszeichnungen und Schnittzeichnungen auch Berechnungen über die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ). Des Weiteren ist in der Regel ein statischer Nachweis durch einen Tragwerksplaner erforderlich.
Abhängig vom Ort der Errichtung, der Bauart und der Anbringung am Gebäude variieren die statischen Anforderungen. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass sich ein fachkundiger Betrieb um die Standsicherheit eines Wintergartens kümmert. In der Zukunft können so Probleme mit den statischen Anforderungen ausgeschlossen werden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften kann die Baugenehmigung auch im Nachgang verweigert oder entzogen werden, was eine kostenintensive Demontage oder Nachrüstung des Wintergartens zur Folge haben könnte. Der gesamte Bauantrag muss darüber hinaus durch eine Bauvorlagenberechtigte Person unterzeichnet werden. Bei Wintergärten sind dies entsprechende Fachbetriebe wie Schulze-Braak oder Architekten.
Örtlicher Bebauungsplan und Besonderheiten
Das Landesbaurecht regelt zwar die generellen Anforderungen wann ein Bauantrag gestellt werden muss, jedoch können regionale Unterschiede diese Bestimmungen eingrenzen oder verändern. Unter Umständen gelten die jeweiligen Bebauungspläne, welche unbedingt beachtet werden müssen. Diese regeln meistens sehr klar, was bebaut werden darf und was nicht.
Beispielsweise wird die maximal zulässige bebaubare Fläche durch die GRZ (Grundflächenanzahl) angegeben. Ist dieser Wert im Bebauungsplan (B-Plan) mit 0,2 angegeben, bedeutet dies, dass 20% der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Weiterhin sind in dem Bebauungsplan weitere Auflagen und Bestimmungen aufgeführt. Hier kann unter anderem die erlaubte Dachneigung festgeschrieben sein. Außerdem ist es möglich das in dem B-Plan noch weitere Baugrenzen definiert sind.
Natürlich ist auch der Abstand zu den Nachbargrundstücken ein wichtiges Kriterium bei dem Bau eines Wintergartens. In Hamburg sollte ein Wintergarten mindestens 250cm (2,5m) vom Nachbargrundstück entfernt positioniert werden. In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern mindestens 300cm (3,0m). Wenn keine Möglichkeit zur Einhaltung dieser Abstandsfläche gegeben ist, so kann dies weitere Auflagen zur Folge haben. Einerseits kann in so einem Fall die Zustimmung des Nachbarn erforderlich sein – andererseits müssen die entsprechenden Seitenwände, die zu dem Nachbarn gerichtet sind, als brandsicher (Feuerwiderstandsklasse F90) ausgeführt werden. Da eine Brandsicherheit mit den üblichen Wintergarten-Materialien wie Glas, Metall und Holz nur sehr schwierig auszuführen ist, muss in diesem Fall eventuell auf eine gemauerte Brandwand zurückgegriffen werden.
Bauvoranfrage Wintergarten
Alle oben genanntem Kriterien sind nur ein Auszug aus den Themen, die bei einem Wintergarten Bauantrag berücksichtigt werden müssen. Da das Vorhaben bei den einzelnen Bauämtern erfahrungsgemäß häufig unterschiedlich abläuft, erhält man eine gewisse Planungssicherheit wenn man bei der zuständigen Bauaufsicht nachfragt. Dies kann durch ein einfaches, persönliches Gespräch oder durch eine sogenannte Bauvoranfrage erfolgen. Bei einer Bauvoranfrage ist es sinnvoll bereits erste Entwürfe und Fakten das Bauprojekt (Größe des Wintergartens / Aussehen) mitzuliefern. Die Einreichung der Bauvoranfrage erfolgt immer bei der zuständigen Gemeinde, in der man wohnhaft ist bzw. in der sich das Grundstück befindet auf dem der Wintergarten gebaut werden soll.
Empfehlenswert ist es bei einem erfahrenem Wintergarten Fachbetrieb ein Beratungsgespräch zu diesem Thema zu führen. Das hat den Vorteil, dass bereits Größe und Aussehen geplant werden können. Darüber hinaus kann ein Wintergarten Bauunternehmen auch wertvolle Tipps und Hinweise zum Thema Baugenehmigung geben.