Terrassendach Genehmigung

Örtliches Baurecht, Bebauungsplan und Bauvoranfrage

Die Baugenehmigung

für Ihre Terrassenüberdachung

Für Terrassendächer gelten wie für Wintergärten auch die übergeordnete Landesbauordnungen. Diese können je nach Bundesland variieren. Die nachfolgenden Informationen zum Thema Baugenehmigung von Terrassenbedachungen beziehen sich vorwiegend auf die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern in Norddeutschland. In anderen Teilen Deutschlands können die Bestimmungen für den Bau von Glaskonstruktionen als Terrassendach abweichen.

Terrassendach ohne Baugenehmigung

Die Landesbauordnung sieht vor, dass Terrassendächer bis zu einer Größe von 3 Metern in der Tiefe und 10 Metern in der Breite, bzw. bis zu einer Gesamtfläche von 30m2 baugenehmigungsfrei sind. Hierbei ist es wichtig genau zu verstehen und zu differenzieren was 3m Tiefe und 10m Breite bedeuten. Bei der Breite von einem Terrassendach ist diese Bestimmung einfach zu verstehen. Diese bezieht sich auf die komplette Breite der Dachfläche. Sobald diese das vorgegebene Maß von 10 Metern übersteigt ist das Terrassendach genehmigungspflichtig. Etwas komplizierter verhält es sich bei dem korrekten Verständnis der Tiefe als Vorgabe. Die Tiefe einer Terrassenüberdachung darf 3 Meter nicht überschreiten. Entscheidend ist aber von welchen Punkten (Anfang bzw. Ende) man bei der Messung ausgeht und welche Messwerte tatsächlich gültig sind. Es gibt durchaus Terrassenbedachungen, die beispielsweise an dem Dachüberstand eines Gebäudes montiert werden. Daher kann die reine Tiefe der Terrassenbedachung zwar die Vorgabe von 3 Metern erfüllen, jedoch ergibt eine Messung ab der Hauswand einen höheren Wert. In diesem Fall setzt sich der gesamte Messwert aus der Tiefe (überdachte Fläche), des Dachüberstandes und der Tiefe des Terrassendaches zusammen und kann 3 Meter übersteigen.

 

Dementsprechend vorsichtig sollten Aussagen von Herstellern behandelt werden, die ein baugenehmigungsfreies Terrassendach oder eine baugenehmigungsfreie Bauform versprechen. Für eine konkrete Entscheidung sollte man den Kontakt zu der zuständigen Baubehörde suchen oder einen Fachbetrieb für Terrassendächer, wie Schulze-Braak, mit dem Bau beauftragen. Mit der Sicherheit von einem kompetenten Partner, bei dem Bau von einem genehmigungsfreien Terrassendach, steht Ihrem Wunschprojekt nichts mehr im Wege.

Örtliches Baurecht / Bebauunsgplan (B-Plan)

Wenn eine Terrassenbedachung die genehmigungsfreien Anforderungen erfüllt und innerhalb der exakten Größenvorgabe liegt, muss trotzdem das geltende, örtliche Baurecht beachtet werden. Unter Umständen existieren geltende Bebauungspläne, in denen ganz klar definiert ist, welche Bereiche von einem Baugrundstück / Grundstück bebaut werden dürfen und welche Bedingungen dafür gelten. Liegt eine solcher B-Plan vor, so ist dieser unbedingt zu beachten, auch wenn das Terrassendach nach Landesbauordnung theoretisch genehmigungsfrei ist.

 

Zu den Vorgaben, die das örtliche Baurecht eventuell vorgibt, zählen auch Grenzabstände zu Nachbargrundstücken. Auch hierbei kann es sein, dass eine Terrassenüberdachung zwar ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfte, aber den Grenzabstand zu einem Nachbarn unterschreiten würde. Die erforderliche Abstandsfläche variiert ebenfalls von Bundesland zu Bundesland. Zum Beispiel beträgt diese in Hamburg 2,5 Meter und in Schleswig-Holstein 3 Meter. Wenn es notwendig ist diese Mindestabstandsfläche zu unterschreiten, so kann das Bauvorhaben trotzdem umgesetzt werden. Jedoch sollte man dafür mindestens die Zustimmung aller Nachbarn einholen, die hiervon betroffen sind. In manchen Fällen ist sogar die Eintragung einer Baulast in das Grundbuch des Nachbargrundstückes erforderlich. Dies hat zur Folge, dass sich die Abstandsfläche für den Nachbarn um das überschrittene Maß vergrößert.

Baugenehmigung Terrassenüberdachung

Wenn für die Errichtung einer Terrassenbedachung eine Genehmigung erforderlich ist, so ist ein Bauantrag für den Anbau unumgänglich. Die Vorgaben hierfür sind in der jeweiligen Landesbauordnung sowie im örtlichen Baurecht definiert. In der Landesbauordnung ist unter anderem geregelt, dass der Entwurfsverfasser des Bauantrages eine bauvorlagenberechtigte Person sein muss. Daher wird dieser Bauantrag von einem Architekten, Planungsbüro bzw. von einem erfahrenen Fachbetrieb für Terrassendächer gestellt.

 

Für die Erstellung des Bauantrages sind in der Regel umfassende Unterlagen über das Gebäude sowie das Grundstück vorzulegen. Diese beinhalten beispielsweise Ansichtszeichnungen, Schnittzeichnungen, eine aktuelle Flurkarte und weitere Dokumente. Für den Bauantrag wird das Terrassendach im Grundriss und in der Seitenansicht eingezeichnet. Darüber hinaus erfolgt eine neue Grundflächenberechnung. Außerdem muss eine Baubeschreibung im Bauantrag enthalten sein, die die Bauart des Terrassendaches beschreibt und Informationen über die verwendeten Materialien, Fundamente, etc. enthält. In einigen Bundesländern ist zusätzlich auch ein statischer Nachweis notwendig. Dieser wird von einem in der jeweiligen, länderspezifischen Handwerkskammer eingetragenen Statiker ausgestellt. Hierbei ist sehr wichtig, dass ein Terrassendach allen örtlichen statischen Anforderungen entspricht. Ein professioneller Fachbetrieb mit hochwertigen Produkten sollte auf solchen Anforderungen grundsätzlich eingestellt sein.

Genehmigung für eine Terrassenüberdachung in Hamburg | Ratgeber SchulzeBraak
Unterlagen für einen Terrassendach-Bauantrag

Bauvoranfrage für ein Terrassendach

Für den Fall, dass nicht sicher festgestellt werden kann, ob eine geplante Terrassenbedachung baugenehmigungspflichtig ist oder nicht, sollte eine sogenannte Bauvoranfrage erfolgen. Durch die Bauvoranfrage wird diese Unsicherheit eliminiert. Hierfür ist zunächst kein Bauantrag notwendig. Dadurch können Kosten und weiterer Planungsaufwand verhindert werden. Meistens ist es ausreichend einige Basisinformationen einzureichen um eine erste Einschätzung der zuständigen Baubehörde zu erhalten. Jedoch existieren, je nach Bauamt, unterschiedliche Vorgaben über den Umfang der Voranfrage.

 

Im Idealfall erhalten Sie bei der Planung, mit einem kompetenten Anbieter von Terrassendächern, eine grundsätzliche Skizzierung oder Visualisierung des Bauvorhabens sowie eine Kurz-Beschreibung. Diese Unterlagen können bei ersten Gesprächen mit dem Bauamt sehr hilfreich sein, da ein schneller und übersichtlicher Eindruck über das Projekt vermittelt wird. Trotzdem gelten diese Unterlagen nicht als finale Bauantragszeichnung, da diese weitaus umfangreichere Informationen enthalten müssen. Die Firma Schulze für Wintergärten, Sommergärten und Terrassendächer aus Braak bei Hamburg steht Ihnen gerne als Partner zur Seiten.

Hier finden Sie weitere Infos

Terrassendach Ratgeber

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