Sommergarten Baugenehmigung
Bauvoranfrage, B-Plan und örtliche Ausnahmen
Kaltwintergarten Baugenehmigung
Die Genehmigung für einen Sommergarten
Gemäß Landesbauordnung in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist ein Sommergarten bzw. Kaltwintergarten genehmigungspflichtig. In der Vergangenheit galt oft die Faustregel, dass ein unbeheizter Wintergarten – also ein Kaltwintergarten – genehmigungsfrei ist. Nur bei dem Bau eines beheizten Wintergartens war eine Baugenehmigung erforderlich. Dieser Umstand hat sich dahingehend geändert, da moderne Sommergärten mit guter Belüftung und Beheizung (zum Beispiel durch Infrarotstrahler) ebenso fast ganzjährig nutzbar und bewohnbar geworden sind. Aufgrund dieser Tatsache haben die Bauämter ihre Regularien angepasst, sodass nun auch unbeheizte Wintergärten baugenehmigungspflichtig geworden sind.
Der entsprechende Sommergarten Bauantrag muss, identisch zu dem eines Wintergartens, von einer berechtigten Fachkraft erstellt und eingereicht werden. Diese Person muss als sogenannter Entwurfsverfasser zugelassen sein und die Dokumente für die Baugenehmigung erstellen und unterschreiben. Ebenfalls ist bei dem Bau eines Sommergartens ein statischer Nachweis zu erbringen. Das bedeutet, dass ein in der jeweiligen Landeskammer anerkannter Statiker die statischen Anforderungen an die Konstruktion bestätigt und der Sommergarten nach Plan erbaut werden kann. Diese Voraussetzung gilt auch als Sicherheit für den Kunden, sofern ein Bauantrag inklusive statischer Berechnung genehmigt wird. Dieser kann sich somit auf die Rechtmäßigkeit verlassen oder zumindest darauf, dass die Gewährleistung und Haftung dafür durch gewisse Personen gedeckt ist.
Wie bei einem Wintergarten sind auch bei der Genehmigung für ein Glashaus noch weitere Unterlagen notwendig. Diese sind folgende: Statische Unterlagen zum Haupthaus, sowie Grundrisse und Ansichtszeichnungen, Schnittzeichnungen, GRZ und GFZ Berechnungen (Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl). Sobald diese Dokumente vorliegen und die Planung des jeweiligen Sommergartens soweit fortgeschritten ist, kann mit der Erstellung des Bauantrages begonnen werden.
B-Plan und örtliche Ausnahmen
Die oben beschriebenen Anforderungen sind die übergeordneten Regeln, die durch die jeweilige Landesbauordnung (LBO) festgelegt sind. Diese Anforderungen sind als ein Mindestmaß anzusehen und dürfen nicht unterschritten werden. Sie können jedoch erweitert, verschärft oder durch bestimmte Umstände eingeschränkt werden.
Diese Situation tritt ein, wenn beispielsweise ein örtlicher Bebauungsplan (B-Plan) vorliegt. Dieser regelt, abhängig von der Gemeinde, innerhalb welcher Grenzen und Regeln gebaut werden darf. Darüber hinaus können hier noch weitere Bestimmungen und Aspekte zum Thema Art und Bauweise, Materialien und Farben enthalten sein. Des Weiteren können in dem B-Plan Baulinien klare Abgrenzungen aufzeigen bis wohin gebaut werden darf. Es lohnt sich also unbedingt bereits bei der ersten groben Planung einen Blick in den ggf. vorhandenen Bebauungsplan der Gemeinde zu werfen.
Bauvoranfrage Sommergarten
Neben allen aufgezeigten Bedingungen gibt es im Einzelfall noch weitere Punkte, die bei dem Bau einer Glasoase oder eines Kaltwintergartens beachtet werden müssen. Sollte unklar sein welche Regeln bei dem Bauvorhaben zur Anwendung kommen, kann eine Bauvoranfrage beim dem örtlichen Bauamt gestellt werden. Dadurch lassen sich die Bedingungen am besten herausfinden, da man eine indikative Aussage über die machbaren Möglichkeiten erhält.
Eine Bauvoranfrage ist behördenseitig in der Regel kostenlos und kann im Gegensatz zu dem Bauantrag auch durch jede Privatperson gestellt werden. Es hat sich jedoch als sinnvoll erwiesen zumindest grundlegende Planungsunterlagen mit einzureichen. Hierfür ist es hilfreich wenn ein Fachbetrieb für Sommergärten, wie Schulze-Braak, eine entsprechende Zeichnung oder Visualisierung anfertigt. Diese ist gleichzeitig für die persönliche Vorstellung über das spätere Aussehen sowie für das endgültige Baugenehmigungsverfahren nützlich.